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Wie verfasse ich ein Testament? - Bestattungen Tschiersky

Wie verfasse ich ein Testament?

Im Todesfall tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sofern der Verstorbene kein wirksames Testament hinterlassen hat. Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen des Verstorbenen und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Wenn Sie dies vermeiden möchten, sollten Sie die Erbfolge durch ein Testament festlegen.
Ihr Testament können Sie selbst erstellen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Sie es handschriftlich verfassen und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Sie können Ihr Testament jederzeit abändern oder neu entwerfen. Um Missverständnissen vorzubeugen, vergessen Sie dabei nicht, die jeweilige Version mit dem aktuellen Datum zu versehen. Diese Form des Testaments nennt sich Holographisches Testament.
Besonders bei komplexen Vermögensregelungen empfehle ich Ihnen, ein öffentliches Testament anzulegen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erbfolge mit einem Notar besprechen. Hierbei reicht es, wenn Sie ihm Ihre Wünsche mündlich mitteilen. Der Notar holt dann abschließend Ihre Unterschrift ein.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Angehörigen von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Ihrer Nachlassregelung berichten.
Angaben zur Ausführung der eigenen Bestattung sollten nicht im Testament stehen. Es wird üblicherweise erst einige Zeit nach der Bestattung eröffnet.
Eine Übersicht zum Thema „Erben und Vererben“ mit Testamentsbeispielen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

BMJV-Broschüre "Erben und Vererben"